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Wer zahlt den Makler bei Verkauf und Vermietung?

 

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Wer zahlt den Makler bei Verkauf und Vermietung?

 

Wer übernimmt die Maklerkosten beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie? Ein Immobilienmakler hat Anspruch auf eine Provision, wenn er erfolgreich eine Immobilie vermittelt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach verschiedenen Faktoren und wird in der Regel prozentual auf Grundlage des Wertes der vermittelten Immobilie berechnet.

 

Die Frage, ob Käufer oder Verkäufer beziehungsweise Mieter oder Vermieter die Maklerprovision zahlen, ist ein häufig diskutiertes Thema. Im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt, das bei der Vermietung von Immobilien klare Regeln zur Zahlung der Maklerprovision festlegt.

 

Doch wie funktioniert dieses Prinzip genau, und wie sieht es beim Immobilienverkauf aus? Im Jahr 2023 sind Sie vielleicht auch interessiert, welche Kosten bei der Maklerprovision anfallen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über die Maklerprovision im Jahr 2023 wissen sollten.

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen:

 

  1. Was ist eine Maklerprovision?

 

  • Wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, schließen Sie einen Maklervertrag ab. Wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt, erhält er eine Provision als Entlohnung für seine Dienstleistung.

 

  • Diese Provision wird auch als Maklercourtage oder Maklergebühren bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine erfolgsabhängige Vergütung, die der Makler für seine Arbeit erhält.

 

  • Die genaue Höhe der Provision hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Geschäfts, und wird in der Regel in Prozent des Immobilienwerts berechnet.

 

  • Immobilienmakler können sowohl für den Kauf oder Verkauf von Objekten als auch für die Vermietung engagiert werden.

 

  1. Wer bezahlt die Maklerprovision?

 

  • Die Frage, wer die Maklerkosten bei der Vermittlung einer Immobilie übernimmt, hängt davon ab, ob es sich um den Verkauf oder die Vermietung handelt.

 

  • Beim Vermieten von Wohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, auch die Provision zahlt. Dies soll dazu beitragen, Mieter zu entlasten und die Höhe der Maklerprovisionen zu begrenzen.

 

Beim Verkauf von Häusern gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Maklerprovision:

  • a) Innenprovision durch den Verkäufer: Hier einigen sich Verkäufer und Makler auf eine Provision, bei der der Käufer nicht einbezogen wird.
  • b) Außenprovision durch den Käufer: Bei dieser Variante beauftragt der Käufer den Makler und trägt die provisionspflichtigen Kosten. Die Käuferprovision oder Käufercourtage wird in der Immobilienanzeige ausgewiesen, und es besteht die Möglichkeit, über die Höhe der Provision mit dem Makler zu verhandeln.
  • c) Mischform der Provision: Die am häufigsten verwendete Methode besteht darin, die Maklerprovision zwischen beiden Parteien aufzuteilen, wie es im Vertrag festgelegt ist. Die genauen Anteile werden oft regional bestimmt.

 

Seit 2020 ist gesetzlich geregelt, wer die Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien übernehmen muss.

 

  1. Maklerprovision – Neues Gesetz 2020: Ab wann gilt es?

 

  • Im August 2019 einigte sich die Große Koalition auf das sogenannte Wohnpaket, das vorsieht, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.

 

  • Die Begründung dafür liegt darin, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer von der Maklertätigkeit profitieren. Mit diesem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung Immobilienkäufer angesichts steigender Immobilienpreise und damit verbundener Kaufnebenkosten entlasten.

 

  • Am 12. Juni 2020 wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser vom Bundestag verkündet.

 

  • Dieses Gesetz trat am 23. Dezember 2020 bundesweit in Deutschland in Kraft.

 

  1. Ist die Maklerprovision im Kaufpreis enthalten?

 

  • Die Maklerprovision, auch als Maklergebühr bezeichnet, wird auf Grundlage des Kaufpreises berechnet.

 

  • Je nachdem, ob es sich um einen Kauf oder eine Vermietung handelt, fällt die Provision unterschiedlich aus.

 

  • Die Maklergebühr ist nicht im Kaufpreis enthalten und zählt zu den Kaufnebenkosten. Diese zusätzlichen Kosten werden dem Kaufpreis hinzugerechnet und sind nicht bereits inbegriffen.

 

  1. Wie hoch ist die Maklerprovision je nach Bundesland?

 

  • Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Bundesland und unterscheidet sich sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung von Immobilien.

 

  • Bei der Vermietung von Wohnungen gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip, das besagt, dass die Provision maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen darf.
  • Beim Verkauf von Immobilien hängt die Provisionshöhe von den regionalen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt ab.

 

  • Bei privaten Immobilien beträgt die Provision normalerweise zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises.

 

  1. Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung?

 

  • Bei der Vermittlung von Mietimmobilien gilt das Bestellerprinzip seit dem 1. Juni 2015. Dies bedeutet, dass nur diejenige Partei, die den Makler beauftragt hat, die Provision zahlt. In der Regel ist dies der Vermieter, der seine leerstehenden Wohnungen schnell vermieten mö

 

  • Zuvor zahlten oft die Mieter die Maklergebühren. Die Maklerprovision für vermietete Objekte darf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen, was etwa einer Provision in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten entspricht.

 

  1. Wie hoch ist die Maklerprovision bei Gewerbe-immobilien?

 

  • Das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt nicht für Gewerbeobjekte. Hier kann die Maklerprovision zwischen dem Makler und dem Auftraggeber frei verhandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um den Verkauf oder die Vermietung handelt.

 

  • Häufig legt der Auftraggeber fest, wie die Provision aufgeteilt wird. Dabei dienen oft die Regelungen der Bundesländer für Wohnimmobilien als Richtlinie.

 

  • Eine Ausnahme besteht bei der Vermietung von Gewerbeflächen, bei der oft der Vermieter die gesamte Maklerprovision trägt, da dieser Prozess oft langwierig sein kann.

 

 

 

 

  1. Was ist in der Maklerprovision enthalten?

 

  • Die Maklerprovision dient zur Entlohnung des Maklers für seine Fachkenntnisse in der Immobilienbranche.

 

  • Der Makler unterstützt in verschiedenen Bereichen, darunter Beratung, Hausverkauf, Immobilienbewertung und Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente.

 

  • Ein Makler hat auch weitere Aufgaben wie die Durchführung von Besichtigungen, Verhandlungen, Notartermine und Schlüsselübergaben.

 

  • Er begleitet den gesamten Verkaufsprozess von Anfang bis Ende und erhält dafür die Maklerprovision.

 

  1. Ist die Maklerprovision verhandelbar?

 

  • In einigen Fällen kann die Höhe der Maklerprovision für den Verkauf von Immobilien individuell verhandelt werden. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn das Verkaufsobjekt sehr gefragt ist und zu einem hohen Preis verkauft werden kann.

 

  • Wenn Sie sich jedoch zum Kauf eines Hauses entscheiden, sollten Sie bei der Verhandlung über die Gebühren für die Maklertätigkeit vorsichtig sein. Wer zu hoch pokert, riskiert, dass ein anderer Käufer den Zuschlag erhält, wenn dieser eine größere Zahlungsbereitschaft zeigt.

 

  • Käufer haben oft eine gute Verhandlungsposition, wenn die Immobilie schwer zu verkaufen ist und daher schon lange auf dem Markt ist.

 

  1. Wann erhält ein Makler eine Provision?

 

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Diese wird als Provision oder Courtage bezeichnet und wird dem Makler erst dann ausgezahlt, wenn er seine im Maklervertrag festgelegte Leistung erbracht hat.

 

 

Damit der Makler Anspruch auf eine Provision hat, müssen in der Regel folgende Kriterien erfüllt sein:

 

  • Ein Maklervertrag wurde mündlich oder schriftlich abgeschlossen.

 

  • Der Makler kann seine Maklertätigkeit nachweisen.

 

  • Ein notariell beglaubigter Kauf- oder Mietvertrag wurde abgeschlossen.

 

  • Der Vertragsabschluss ist eindeutig auf die Maklertätigkeit zurückzuführen.

 

  • Es liegen keine Fehler vor, die den Vertrag ungültig machen (z. B. unzureichende Informationen über das Widerrufsrecht des Käufers/Verkäufers bei Vertragsabschluss).

 

Wenn die Provision gezahlt wurde und eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, kann die Courtage zurückgefordert werden.

 

  1. Wann ist die Maklercourtage fällig?

 

  • Ein Makler geht in Vorleistung und erhält seine Gebühr, wenn der Kauf- oder Mietvertrag aufgrund seiner Vermittlung zustande gekommen ist.

 

  • In der Regel wird in den Geschäftsbedingungen der Makler festgelegt, dass die Provision mit Abschluss eines Miet- oder notariellen Kaufvertrags verdient ist und somit fällig wird.

 

  • In der Praxis wird oft ein Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags gewährt.

 

  • Bei Verkäufern werden gelegentlich Sonderregelungen getroffen, sodass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst bezahlen müssen, wenn der Kaufpreis fällig ist.

 

  • Bei einem Mietvertrag ist es oft möglich, die Maklerprovision in zwei bis drei Monatsraten zu verteilen.

 

 

 

  1. Kann ich die Maklerprovision umgehen?

 

  • Viele Miet- oder Kaufinteressenten überlegen, wie sie die Maklercourtage umgehen können, indem sie nach der Besichtigung direkt Kontakt zum Eigentümer aufnehmen.

 

  • Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch des Maklers auf die Provision nicht automatisch mit dem Ende des Maklervertrags erlischt.

 

  • Wenn der Immobilienmakler nachweisen kann, dass er den Vermittlungsauftrag erfolgreich ausgeführt hat, ist der Kaufinteressent trotzdem zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

 

  1. Wann entfällt die Maklerprovision?

 

  • Die Provisionszahlung spiegelt nicht immer den tatsächlichen Aufwand des Maklers wider. Der Makler erhält seine vertraglich vereinbarte Gebühr unabhängig vom Verlauf des Vermittlungsprozesses.

 

  • Wenn die Bemühungen des Maklers jedoch nicht zu einem erfolgreich vermittelten Vertrag führen, hat er keinen Anspruch auf die Maklerprovision. Dies ist gesetzlich geregelt (BGB § 652 Absatz 1).

 

  • Der Makler hat seine Leistung in diesem Fall nicht erbracht.

 

  1. Wie kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?

 

In einigen Fällen können Sie die Kosten für die Beauftragung eines Immobilienmaklers steuerlich geltend machen. Hier sind einige Situationen, in denen Sie die Maklerprovision steuerlich absetzen können:

 

  • Wenn Sie einen Immobilienmakler mit der Vermietung eines Objekts beauftragt haben, können Sie die Maklerprovision zusammen mit anderen Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

 

  • Mieter, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung mieten oder umziehen müssen, können die Maklerprovision von der Steuer absetzen.

 

  • Immobilienbesitzer können die Maklergebühren von der Steuer absetzen, wenn aus dem Verkauf ihres Hauses ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn resultiert.

 

  • Die Maklerprovision beim Kauf eines Hauses gehört zu den Anschaffungsnebenkosten. Die Absetzbarkeit hängt von der Nutzung des Hauses ab. Wenn der Käufer das Haus selbst bewohnt, ist die Maklercourtage nicht steuerlich absetzbar. Wenn das Haus vermietet wird, wird die Maklerprovision als Teil der Gesamtanschaffungskosten zum Kaufpreis hinzugerechnet und kann dann steuerlich abgeschrieben werden.

 

  1. Muss die Maklerprovision im Kaufvertrag stehen?

 

  • Die genaue Höhe der Maklerprovision sollte für beide Parteien schriftlich festgehalten werden.

 

  • Dies kann durch den notariellen Kaufvertrag erfolgen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann auch in einer Vereinbarung erstellt vom Immobilienmakler festgehalten werden.

 

Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Immobilienmakler eine Provision für ihre erfolgreiche Vermittlung von Immobilien erhalten. Die Höhe dieser Provision variiert je nach Bundesland und Art des Immobiliengeschäfts.

 

Es gelten unterschiedliche Regelungen für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien. Seit der Einführung des neuen Gesetzes im Jahr 2020 wird die Maklerprovision beim Immobilienverkauf zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt, was für Käufer eine finanzielle Entlastung bedeuten kann.

 

Die professionelle Unterstützung eines örtlichen Immobilienexperten kann Ihnen Zeit und Mühe beim Verkauf von Immobilien oder der Vermittlung von Mietobjekten ersparen. Ein örtlicher Immobilienmakler steht Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Immobilienbewertung zur Verfügung

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